Mögliche Rechercheseiten zu Wahlen

Privat finanzierte, valide Quelle -->
www.wahlrecht.de  

Bereich: Deutschland
I. Informationen zu Wahlen und demokratischen Gremien


Bereich: Bund

http://www.bundestag.de/bundestag/index.jsp

http://www.bundesrat.de/

Der Deutsche Bundestag - Das ist das Impressum 

Deutscher Bundestag - Impressum

Wahlen zum Deutschen Bundestag 2021 

Gehe auf diesen link-->  https://www.bundestag.de/wahl
Schau dir das Video an.
Beantworte folgende Fragen schriftlich:
1.Was ist der Deutsche Bundestag? 
2.Was bedeutet -->die Erststimme was bedeutet die Zweitstimme? 
3.Was ist die 5 % Klausel? 
4. Was sind Überhang Mandate was sind Ausgleichsmandate?  Deutscher Bundestag - Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate?
Überhangmandate sind eine Besonderheit des personalisierten Verhältniswahlrechts im föderal verfassten Deutschland. Sie kommen zustande, wenn eine
-->Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr dort nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen.
Vermehrte Direktmandate stellten ein faires Wahlergebnis zunehmend in Frage. Deshalb wurden mehrfach Gesetzesänderungen gemacht, um den Proporz / Verhältnismäßigkeit der Parteien im Bundestag zu gewährleisten. Der Bundestag wird durch Ausgleichmandate größer, dass Größenverhältnis der Parteien zueinander bleibt aber jeweils bestehen. 

Beispiel -  Gesetzesänderungen zu diesem Thema  (Quelle-> Originaltext Deutscher Bundestag)
Das Wahlgesetz, das der Bundestag im Februar 2013 verabschiedete, hatte somit vor allem das Ziel, entstehende Überhangmandate zu neutralisieren: Bei Bundestagswahlen anfallende Überhangmandate werden seitdem durch sogenannte Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert. Erhält eine Partei also ein oder mehrere Überhangmandate, dann wird die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen im Bundestag den Anteil der Zweitstimmen bei der Wahl genau widerspiegelt.

Vor- und Nachteile der Ausgleichsmandate

Der Vorteil der Wahlrechtsreform von 2013: Das Kräfteverhältnis im Bundestag bleibt auch dann erhalten, wenn eine Partei überdurchschnittlich viele Überhangmandate auf sich vereint. Keine Partei kann künftig also mehr einen Vorteil aus Überhangmandaten ziehen.

Der Nachteil ist allerdings: Durch Ausgleichsmandate kann das bundesdeutsche Parlament deutlich größer werden als bisher. Im 18. Deutschen Bundestag im Jahr 2013 kamen aufgrund der Neuregelung zu den 598 regulären Sitzen vier Überhangmandate und 29 Ausgleichsmandate hinzu. Davon waren auf die CDU 13, die SPD zehn, die Die Linke vier und Bündnis 90/Die Grünen zwei Ausgleichsmandate entfallen.

Bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag im Jahr 2017 waren es sogar 46 Überhangmandate, von denen 36 auf die CDU, sieben auf die CSU und drei auf die SPD entfielen. Diese Überhangmandate wurden wiederum mit 65 Ausgleichsmandaten kompensiert. Davon entfielen 19 Mandate auf die SPD, 15 auf die FDP, elf auf die AfD, zehn auf Die Linke und zehn auf Bündnis 90/Die Grünen. Wie viele es im 20. Bundestag sein werden, wird erst nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 feststehen. (sas/09.03.2021)

(Quelle-> Originaltext Deutscher Bundestag)

 


Weitere Quellen, die jeweils auf Fachlichkeit und Richtigkeit überprüft werden sollten:
www.wahlrecht.de


Die Bundesländer

Bereich: Hansestadt Hamburg


http://www.hamburg.de/landeswahlleitung/


http://www.hamburg.de/hamburg-wahlen/


http://www.statistik-nord.de/wahlen/wahlen-in-hamburg/buergerschaftswahlen/2008/#c972

 

Bereich:  Schleswig- Holstein

http://www.statistik-nord.de/wahlen/wahlen-in-hamburg/buergerschaftswahlen/2008/#c972

Neue Bundesländer
Bereich: Brandenburg   https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/
Sitzverteilung: https://www.wahlergebnisse.brandenburg.de/wahlen/LT2014/ergebnis100/karten/H_LT14_LTag_Sitze_karte.asp?sel1=1253&sel2=3025

https://www.tagesspiegel.de/berlin/koalition-in-brandenburg-auf-dem-weg-woidke-will-mit-linke-weiterregieren/10745012.html

Mitteldeutschland 

Bereich: Sachsen
Gehe auf


https://www.wahlen.sachsen.de


Sachsen-Anhalt

Bereich: Thüringen

Ergebnisse 2014

http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/thueringen.htm
Rundfunk TV Thueringen
http://www.mdr.de/thueringen/

https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Th%C3%BCringen_2014
http://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Thüringen_2009

Infos zu --> Wahlen in Thüringen 1990 bis 2019

Gehe auf folgenden Link --> Wahlen in Thüringen vor 2024
Wahlen 2.9. 2024 --> Landeswahlleiter -> Gehe zu:
https://wahlen.thueringen.de/landtagswahlen/lw_informationen.asp

Bereich Europa

Europawahl
 
Youtube Euro Wahl


Europawahl 2024

Informationen ------------------>>>> vor der Wahl
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Parlament  

Europawahl am 9. Juni 2024: Deutschland wählt 96  Abgeordnete

Eine Hand steckt einen Umschlag in eine Wahlurne vor der Europafahne.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. (picture alliance/dpa | Peter Endig)

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) zum zehnten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni 2024, gewählt, so hat es die Bundesregierung am 10. August 2023 bestimmt. Die neunte Wahlperiode, die mit der konstituierenden Sitzung am 2. Juli 2019 begonnen hatte, endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung der zehnten Wahlperiode, die am 16. Juli 2024 stattfinden soll. Gewählt wird nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren.

Aktives Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt

Anders als vor fünf Jahren darf am 9. Juni in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Bundestag hat am 10. November 2022 das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt, als er einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zur Änderung des Europawahlgesetzes (20/3499) auf Empfehlung des Innenausschusses (20/4362) annahm. Auch in Belgien, Malta und Österreich dürfen 16-Jährige wählen. In Griechenland muss man 17 Jahre, in den übrigen Mitgliedstaaten 18 Jahre alt sein.

Wählen dürfen ab diesem Mindestalter nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten. Das Europawahlgesetz schreibt jedoch ausdrücklich vor, dass das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden darf. Selbst für das Europaparlament kandidieren kann man ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (passives Wahlalter).

Dabei ist allerdings zu beachten, dass nur Parteien und sonstige politische Vereinigungen Wahlvorschläge einreichen können – entweder Listen für einzelne Bundesländer (in jedem Land nur eine Liste) oder eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer. Anders als bei Bundestagswahlen sind Einzelbewerbungen nicht zugelassen.

Der Brexit und die Folgen

Bis zum 31. Januar 2020 gehörten dem Europäischen Parlament 751 Abgeordnete an, darunter 73 Abgeordnete aus dem Vereinigten Königreich. Mit Inkrafttreten des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union endete auch das Mandat der britischen Abgeordneten. Doch das Parlament tagte nicht mit den verbleibenden 678 Abgeordneten weiter, sondern korrigierte die durch die Lücke entstandene Gewichtsverschiebung, indem aus 14 anderen Mitgliedstaaten insgesamt 27 neue Abgeordnete nachrückten.

Deutsche befanden sich nicht darunter, denn mit 96 Abgeordneten hatte Deutschland – als einziges Land – die Höchstzahl der einem Mitgliedstaat zustehenden Mandate bereits erreicht. Im Vergleich dazu liegt die Untergrenze bei sechs Mandaten, die derzeit von Abgeordneten aus Luxemburg, Zypern und Malta wahrgenommen werden. Eine der sechs maltesischen Abgeordneten ist die derzeitige Parlamentspräsidentin Dr. Roberta Metsola.

Künftig 720 statt 705 Abgeordnete

Somit tagt das Europaparlament derzeit mit 705 Abgeordneten. Maximal zulässig sind – wie vor dem Brexit – 751 Abgeordnete. In der kommenden Wahlperiode soll die Abgeordnetenzahl von 705 auf 720 steigen, wie das Parlament im September 2023 beschloss. Ursächlich dafür ist eine Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung in einzelnen Ländern.

Von den 15 zusätzlichen Mandaten gehen je zwei nach Frankreich, Spanien und in die Niederlande und je eines nach Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Lettland, Österreich, Polen, die Slowakei und Slowenien. Mit 720 Abgeordneten wäre das Europaparlament dann immer noch kleiner als der aktuelle Bundestag mit 736 Abgeordneten.

Wie schon 2019 entfallen 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland. Frankreich wird 81 Abgeordnete entsenden (derzeit 79), Italien wie bisher 76, Spanien 61 (derzeit 59) und Polen 53 (bisher 52). Die Mandate der übrigen Mitgliedstaaten (in Klammern die derzeitige Anzahl): Rumänen 33 (33), Niederlande 31 (29), Belgien 22 (21), Tschechien 21 (21), Griechenland 21 (21), Ungarn 21 (21), Portugal 21 (21), Schweden 21 (21), Österreich 20 (19), Bulgarien 17 (17), Dänemark 15 (14), Slowakei 15 (14), Finnland 15 (14), Irland 14 (13), Kroatien 12 (12), Litauen 11 (11), Lettland 9 (8), Slowenien 9 (8), Estland 7 (7), Zypern 6 (6), Luxemburg 6 (6) und Malta 6 (6).

Sieben Fraktionen und 49 fraktionslose Abgeordnete

Bei der Sitzverteilung nach Ländern gilt das Prinzip der „degressiven Proportionalität“. Es bedeutet, dass die Bevölkerungen der kleineren Mitgliedstaaten relativ „besser“ im EU-Parlament vertreten sind als die Bevölkerungen der größeren Mitgliedstaaten. Etwas Ähnliches gibt es im deutschen Bundesrat, in dem auch die kleineren Bundesländer „relativ besser“ vertreten sind als die größeren Länder. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise.

Derzeit sind im Europäischen Parlament folgende Fraktionen vertreten: Europäische Volkspartei (Christdemokraten, EVP) 178 Abgeordnete, Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) 141 Abgeordnete, Renew Europe 101 Abgeordnete, Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA) 72 Abgeordnete, Europäische Konservative und Reformer (ECR) 67 Abgeordnete, Identität und Demokratie (ID) 60 Abgeordnete und Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL) 37 Abgeordnete. 49 Abgeordnete gehören keiner Fraktion an.

Fristen und Termine

Montag, 18. März 2024 (bis 18 Uhr), ist der letzte Tag für die Einreichung der Wahlvorschläge für Listen für ein Land und für gemeinsame Listen für alle Länder bei Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand. Am Freitag, 29. März, laufen die Fristen für die Zurücknahme oder Änderung eines Wahlvorschlags und für die Beseitigung von Mängeln des Wahlvorschlags, die seine Gültigkeit nicht berühren, ab.

Zugleich entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der gemeinsamen Liste für alle Länder und der Listen für einzelne Länder. Das elfköpfige Gremium unter Vorsitz der Bundeswahlleiterin tritt am Karfreitag, 29. März, zu seiner ersten Sitzung in Berlin zusammen. Der 29. März ist auch der früheste Termin für die Erteilung von Wahlscheinen.

Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses

Vier Tage später, am Dienstag, 2. April, läuft die Frist für die Einlegung einer Beschwerde ab, die beim Bundeswahlausschuss oder beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden kann. Beschwerde beim Bundeswahlausschuss kann man gegen dessen Entscheidung einlegen, mit der ein Wahlvorschlag ganz oder teilweise abgelehnt wird. Beim Bundesverfassungsgericht ist die Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses möglich, einen Wahlvorschlag wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts zurückzuweisen.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, längstens bis Donnerstag, 18. April, ist die Entscheidung des Bundeswahlausschusses gehemmt. Am 18. April tritt der Bundeswahlausschuss zu seiner zweiten Sitzung zusammen, um über bei ihm eingegangene Beschwerden zu entscheiden. (vom/05.01.2024)

Quelle:  Dt. Bundestag 2024




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Europawahl 2019

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019.html

Das Europäische Parlament, Überblick + Aufgaben -->Das Parlament Infos

https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2014/2014-06-20-europawahl-2014-endgueltiges-ergebnis.html

Grundlegende Informationen über die Europäische Union
Die Mitgliedsstaaten der EU
Infos european-union

--->>> Alle nun folgenden unterlegten
Links zur Europawahl 2019
funktioinieren nicht!


Stand 2019 April - vor der Europawahl

Fraktionen im Europaparlament
         
 

 

  EVP Christdemokraten, Konservative 216
  S&D Sozialisten, Sozialdemokraten 185
  EKR Konservative, EU-Skeptiker 77
  ALDE Liberale, Zentristen 69
  Grüne/EFA Grüne, Regionalisten 52
  GUE-NGL Linke, Kommunisten, Linkssoz. 52
  EFDD EU-Skeptiker, Populisten 42
  ENF Rechtspopulisten, Rechtsextreme 36
  Fraktionslose 20
Stand: 26. April 2019[1]

Die Fraktionen des Europäischen Parlaments setzen sich aus Europaabgeordneten (MdEP) mit ähnlichen politischen Ansichten zusammen. Das Europäische Parlament (EP) zeichnet sich unter den existierenden supranationalen Institutionen dadurch aus, dass es nicht entlang nationaler Gruppen, sondern anhand weltanschaulicher Fraktionen organisiert ist. Zurzeit sind acht Fraktionen und 20 fraktionslose Abgeordnete, sogenannte „Non-Inscrits“, im Europäischen Parlament vertreten.

Im Allgemeinen bilden sich die Fraktionen aus den Abgeordneten einer oder mehrerer Europaparteien. Dazu kommen Abgeordnete, die keiner europäischen Partei angehören.


Anforderungen zur Bildung einer Fraktion

Die Konstituierung als Fraktion bringt den Abgeordneten verschiedene Vorteile, insbesondere weitere finanzielle Zuwendungen und ergänzende parlamentarische Rechte wie etwa die Möglichkeit zur Einbringung von Beschlussvorlagen.

Die Anforderungen zur Bildung einer Fraktion im Europaparlament sind in Artikel 32 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments niedergelegt. Demnach sind seit 2009 mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel (d. h. sieben) der Mitgliedstaaten erforderlich. Eine Mitgliedschaft in zwei Fraktionen ist nicht möglich. Sollte eine Fraktion im Verlauf einer Legislaturperiode durch den Austritt von Mitgliedern kleiner werden, so darf sie den Fraktionsstatus weiter behalten, sofern sie noch Mitglieder aus mindestens einem Fünftel (d. h. sechs) der Mitgliedstaaten hat und zuvor mindestens ein Jahr lang als Fraktion existierte.

Darüber hinaus müssen Fraktionen eine gemeinsame weltanschauliche Ausrichtung besitzen, es kann daher keine „gemischten“ oder „technischen“ Fraktionen geben, durch die sich fraktionslose Abgeordnete zu dem Zweck zusammenschließen könnten, sich die Privilegien des Fraktionsstatus zu sichern, ohne tatsächlich gemeinsam zu arbeiten. Eine solche gemischte Fraktion existierte bis 2001, wurde dann aber nach einem Urteil[6] des Europäischen Gerichtshofs aufgelöst. Ob die Parteien einer Fraktion tatsächlich eine gemeinsame Weltanschauung vertreten, wird vom Parlamentspräsidium jedoch im Regelfall nicht geprüft. Nur wenn die Fraktionsmitglieder selbst ihre politische Zusammengehörigkeit verneinen, kann dies ein Grund für die Auflösung der Fraktion sein.Folgende Fraktionen bestanden in der 8. Legislaturperiode im Europäischen Parlament:


Fraktion zugehörige Europaparteien Vorsitzende(r) Gründung Größe
  Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
(EVP)
Europäische Volkspartei (EVP) Manfred Weber 1952 000000000000216.0000000000216
(29 %)
  Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament[7]
(S&D)
Sozialdemokratische Partei Europas (SPE) Udo Bullmann 1952 000000000000185.0000000000185
(25 %)
  Europäische Konservative und Reformer
(EKR)
Allianz der Konservativen und Reformer in Europa (ACRE)
Europäische Christliche Politische Bewegung (ECPM)
Europäische Freie Allianz (EFA)
Syed Kamall 2009 000000000000077.000000000077
(10 %)
  Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
(ALDE)
Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)
Europäische Demokratische Partei (EDP)
Guy Verhofstadt 2004 000000000000069.000000000069
(9 %)
  Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke
(GUE–NGL)
Partei der Europäischen Linken (EL)
Europäische Freie Allianz (EFA)
Gabriele Zimmer 1994 000000000000052.000000000052
(7 %)
  Die Grünen/Europäische Freie Allianz
(Grüne/EFA)
Europäische Grüne Partei (EGP)
Europäische Freie Allianz (EFA)
Europäische Piratenpartei (PPEU)
Ska Keller, Philippe Lamberts 1989+ 000000000000052.000000000052
(7 %)
  Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
(EFDD)

Allianz der Europäischen nationalen Bewegungen (AEMN)
Nigel Farage 2014* 000000000000042.000000000042
(6 %)
  Europa der Nationen und der Freiheit
(ENF)
Bewegung für ein Europa der Nationen und Freiheiten (MENL) Nicolas Bay, Marcel de Graaff 2015 000000000000036.000000000036
(5 %)
  Fraktionslose Allianz der Europäischen nationalen Bewegungen (AEMN)
Allianz für Frieden und Freiheit (APF)
Initiative kommunistischer und Arbeiterparteien Europas (INITIATIVE)
000000000000020.000000000020
(3 %)
Anzahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament 751
 

Derzeit finden sich Abgeordnete aus Deutschland und Österreich in folgenden Fraktionen (Stand: 10. Dezember 2018):
Fraktion DeutschlandDeutschland Deutschland OsterreichÖsterreich Österreich
  EVP 34 (29 CDU, 5 CSU) 05 (ÖVP)
  S&D 27 (SPD) 05 (SPÖ)
  EKR 06 (1 LKR, 1 Bündnis C, 4 parteilos) 0
  ALDE 04 (3 FDP, 1 Freie Wähler) 01 (NEOS)
  GUE/NGL 08 (7 Linke, 1 parteilos) 0
  Grüne/EFA 13 (11 Grüne, 1 Piraten, 1 ÖDP) 03 (Grüne)
  EFDD 01 (AfD) 0
  ENF 01 (Blaue) 04 (FPÖ)
  fraktionslos 02 (1 NPD, 1 Die Partei) 0
Insgesamt 96 18

Geschichte

Da das Europaparlament – anders als nationale Parlamente – keine Regierung im traditionellen Sinn wählt, ist die Gegenüberstellung von Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen hier weniger stark ausgeprägt. Statt Konfrontation herrscht zwischen den großen Fraktionen ein weitgehender Konsens. Auch hat bisher noch niemals eine einzelne Fraktion eine absolute Mehrheit im Europaparlament gestellt; allerdings gab es stets eine Mehrheit von 50 bis 70 % für die „Große Koalition“ aus der konservativ-christdemokratischen EVP und der sozialdemokratischen S&D. Diese Fraktionen dominieren daher traditionell das Geschehen im Europaparlament. Bis 1999 stellten die Sozialdemokraten die größte Fraktion, seither die EVP.

Diese informelle Große Koalition wird noch verstärkt durch die institutionellen Regelungen für die EU-Rechtsetzung: Da im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren für die Verabschiedung eines Beschlusses in zweiter Lesung jeweils eine absolute Mehrheit der gewählten (nicht der anwesenden) Mitglieder des Europäischen Parlaments notwendig ist, können im Parlament faktisch nur EVP und S&D gemeinsam die notwendigen Mehrheiten organisieren. Kleinere Koalitionen müssten es schaffen, dass regelmäßig fast alle Abgeordneten der Koalitionsfraktionen an den Plenarsitzungen teilnehmen, was im parlamentarischen Alltag kaum möglich ist.

Ein deutliches Kennzeichen der informellen Großen Koalition ist auch ihre Vereinbarung, das fünfjährige Mandat des Parlamentspräsidenten aufzuteilen, sodass das Parlament jeweils für die Hälfte der Legislaturperiode von einem Sozialdemokraten und für die andere Hälfte von einem EVP-Mitglied geleitet wird. Allerdings ist die Große Koalition nach wie vor nicht formalisiert, es gibt weder einen Koalitionsvertrag noch ein festes gemeinsames „Regierungsprogramm“. Im Arbeitsalltag des Europäischen Parlaments werden Entscheidungen daher, auch wegen des nicht vorhandenen Fraktionszwangs, weiterhin mit wechselnden Mehrheiten aus verschiedenen Fraktionen getroffen, wenn auch fast immer ausgehend von einem Kompromiss zwischen EVP und S&D.

Die Praxis der Großen Koalition wird von den Mitgliedern der kleineren Fraktionen, insbesondere von Liberalen und Grüne/EFA, kritisiert. Während der Legislaturperiode 1999–2004 kam es infolge des Korruptionsskandals um die Kommission Santer zu einem Bruch der Großen Koalition und einer Kooperation zwischen EVP und Liberalen. Bei der Diskussion um die Ernennung von Rocco Buttiglione zum Justizkommissar im Jahr 2004 distanzierten sich EVP und Liberale allerdings wieder voneinander, sodass es – trotz der Differenzen zwischen EVP und S&D – letztlich zu einer neuen informellen „Großen Koalition“ kam. Vor den Europawahlen 2009 kündigte Graham Watson, der Fraktionsvorsitzende der Liberalen, sein Ziel an, in der nächsten Legislaturperiode mit seiner Fraktion an einer stabilen Koalition mit EVP oder S&D teilzuhaben.[9] Allerdings ließ das Wahlergebnis keine solche „kleine Koalition“ zu, da weder EVP und ALDE noch S&D und ALDE allein eine Mehrheit besitzen.

 
Fraktionen in den Wahlperioden seit 1979. Von links nach rechts:
  • (Post-)Kommunisten und Sozialisten, GUE/NGL
  • Sozialdemokraten, S&D
  • Grüne/Regionalisten (1984–1994 „Regenbogen“), Grüne/EFA
  • Grüne (ohne Regionalisten, 1989–1994)
  • „technische“ Fraktion (1979–1984, 1999–2001)
  • Fraktionslose
  • Liberale, ALDE
  • Radikale Allianz (1994–1999)
  • Christdemokraten, EVP
  • Forza Europa (1994–1995)
  • Konservative (1979–1992, seit 2009), ECR
  • Europaskeptiker, EFD
  • Gaullisten, Nationalkonservative (1979–2009)
  • Rechtsextreme (1984–1994)

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