Hilfsmittel:
Heft "Ausbildung und Beruf"
Dettmer/ Hausmann: "Wirtschaftslehre für Hotellerie und Gastronomie"
AB aus dem Unterricht, Folien aus dem Unterricht
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Aufgabe I Warm up … Wozu dient das JArbSchG?
Erstelle eine Tabelle - nimm dein Heft quer -
Thema | Inhalte | § |
Erarbeite zu den Stichpunkten aus dem JArbSchG folgende Inhalte:
1. Wer ist Kind
2. Wer ist Jugendlicher
3. Dauer der Arbeitszeit
4. Schichtzeit
5. Ruhepausen
6. Tägliche Freizeit
7. Berufsschule
8. Prüfungen
9. Fünf-Tage- Woche
10. Samstags- und Sonntagsruhe
11.Urlaub
12. Feiertage
Die heranwachsende Jugend genießt einen besonderen Schutz des Gesetzes…
Das Jugendarbeitsschutzgesetz umfasst: Geltungsbereich, Beschäftigungsverbote, Gefahrenschutz, Arbeitszeitregelungen und Freistellung vom Unterricht
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Aufgabe II I
1. Nutze die Broschüre Ausbildung und Beruf
2. Erarbeite folgende Abschnitte des Gesetzes selbstständig, in dem du die § 1 bis § 22 sorgfältig durchliest und dir kurze Notizen machst.
3. Eine weitere ausführliche Quelle ist durch folgenden Link zu finden:
-->buzer.de
Jugendarbeitsschutzgesetz
Fragenteil
Berufliche Schulen |
Wirtschaft / Politik JArbSchG |
Name |
Beantworte die Fragen ausführlich.
Informiere dich über die folgenden Artikel zum JArbSchG
(Zu den § und Absätzen jeweils mindestens 3 Zeilen aufschreiben )
Die angegebenen § sind Richtwerte.
Teil 1
1. § ___ Für wen gilt das JArbSchG?
2. § ____Was sagt das Gesetz zur Beschäftigung von Kindern? Wer ist Kind - Jugendlicher?
3. § ____ Wie ist die Arbeitszeit, wie die Schichtzeit definiert? Wie wir die wöchentliche
Arbeitszeit definiert?
4. § ____ Was sagt JArbSchG zur Dauer der Arbeitszeit?
5. § ____ Was sagt JArbSchG zum Berufsschulbesuch? Was ist zur Teilnahme
an Prüfungen wichtig?
6. § ____ Nenne die wichtigsten Bestimmungen zu: Ruhepausen, Nachtruhe,
Tägliche Freizeit, Wochenend - und Feiertagsruhe.
Teil 2
7. § ____ Welchen Urlaubsanspruch hast du (§ 19)?
8. § ____ Ausnahmen von JArbSchG sind in besonderen Fällen zulässig (§ 21).
Formuliere Ausnahmen für deinen Betrieb.
9. § ____ Welche Beschäftigungsverbote gibt es (§ 22, 23, 25)?
10. § ___ Gesundheitliche Betreuung Jugendlicher: Erkläre, worauf ist zu achten (§32 -38).
Führe eine schriftliche Sicherung der Ergebnisse durch (Heft)!
Gib alle weiteren Quellen an, die du gefunden hast.
Beispiel: Anworten mit Auszügen aus dem BGB (sehr umfangreich)
Teil 1
1. § ___ Für wen gilt das JArbSchG?
1) Dieses Gesetz gilt in der Bundesrepublik Deutschland und in der ausschließlichen Wirtschaftszone für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,
- 1.
- in der Berufsausbildung,
- 2.
- als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,
- 3.
- mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,
- 4.
- in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.
- 1.
- für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich
- a)
- aus Gefälligkeit,
- b)
- auf Grund familienrechtlicher Vorschriften,
- c)
- in Einrichtungen der Jugendhilfe,
- d)
- in Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter
für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt
2. § ____Was sagt das Gesetz zur Beschäftigung von Kindern? Wer ist Kind - Jugendlicher?
§ 2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.3. § ____ Wie ist die Arbeitszeit, wie die Schichtzeit definiert? Wie wir die wöchentliche
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
Arbeitszeit definiert?
§ 4 Arbeitszeit
(1) Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne die Ruhepausen (§ 11).
(3) Im Bergbau unter Tage gilt die Schichtzeit als Arbeitszeit. Sie wird gerechnet vom Betreten des Förderkorbs bei der Einfahrt bis zum Verlassen des Förderkorbs bei der Ausfahrt oder vom Eintritt des einzelnen Beschäftigten in das Stollenmundloch bis zu seinem Wiederaustritt.
(4) Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist als Woche die Zeit von Montag bis einschließlich Sonntag zugrunde zu legen. Die Arbeitszeit, die an einem Werktag infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.
(5) Wird ein Kind oder ein Jugendlicher von mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so werden die Arbeits- und Schichtzeiten sowie die Arbeitstage zusammengerechnet.
5. § ____ Was sagt JArbSchG zum Berufsschulbesuch? Was ist zur Teilnahme
an Prüfungen wichtig?
6. § ____ Nenne die wichtigsten Bestimmungen zu: Ruhepausen, Nachtruhe,
Tägliche Freizeit, Wochenend - und Feiertagsruhe
(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
- 1.
- 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
- 2.
- 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
- 1.
- im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
- 2.
- in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
- 3.
- in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
- 4.
- in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr
Tägliche Freizeit
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
1) An Sonnabenden/Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
- 1.
- in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
- 2.
- in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen,
- 3.
- im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist,
- 4.
- im Schaustellergewerbe,
- 5.
- bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen),
- 6.
- beim Sport,
- 7.
- im ärztlichen Notdienst,
- 8.
- im Gaststättengewerbe.
Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.
***
Informationsquellen
Link
https://www.buzer.de
https://www.buzer.de/gesetz/956/index.htm
https://screenshots.firefox.com/hArmKxhgnFsJzKHx/www.buzer.de