WI/PO O Gaststättenrecht Konzession

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 Stichworte und Informationen zum Bereich Konzession 

Berufliche Schulen
des Kreises Ostholstein
Außenstelle Neustadt

KÖ O

Wirtschaft / Politik

Gaststättenrecht   Wdh./Konzession II 

Name
Klasse
Datum

 Hilfsmittel: Dettmer/ Hausmann: "Wirtschaftslehre für Hotellerie und Gastronomie"
-->AB aus dem Unterricht + PP aus dem Unterricht +Eigene Mitschriften

Beantworte die Aufgaben bitte konkret und fachlich tiefgehend.

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Die Gaststättenerlaubnis

I. Vergabe

Die Erlaubnisträger nennen: (4)
Die GMBH

 1. Nenne alle Konzessionsarten. Stelle deren Inhalt dar.

 2. Wer bzw. welche Betriebsarten benötigt keine Konzession?

     Ergänze... § 2 GG Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

-Beim Verabreichen…

-B…….. betriebe

-Landesrechtliche Regelungen

-Bahnhofs... 
   
-Bestandsschutz

Teil II. Besonderheiten und Erlöschen der Konzession 

3. Nenne Sonderformen

4. Wann kann die Konzession erlöschen?

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Mögliche Fragen. Ergebnisse in Kurzform.

Berufliche Schulen
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Wirtschaft / Politik

Gaststättenrecht   Konzession

Name
Klasse
Datum

Angaben sollten ausformuliert werden. Hier Stichworte.

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Gaststättenrecht ist Teil des Gewerberechts und als solches Teil des Verwaltungsrechts

(§ GWO)–Gewerbeordnung  Konzession

 

  1. Was bedeutet Gewerbsmäßigkeit ? Nenne 3 Aspekte und führe aus.

->>Gewinnerzielung auf Dauer angelegt z.B. auf Jahre  selbstständig, nicht angestellt

 

  1. Was ist danach kein Gewerbe. Gib Beispiele.

Urproduktion, freie Berufe, Verwaltung eigenen Vermögens

 

  1. Erkläre: Kann jeder ein Gewerbe anmelden?

Es gibt die Gewerbefreiheit, aber nur im gesetzlichen Rahmen.
Für die Gastronomie bedeutet das: Ein Restaurant benötigt eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde

  1. Welche Betriebstypen fallen unter das Gaststättengewerbe? (§ 1GastG)
    Nenne und erkläre 4 Betriebstypen
    (Betriebstypen /Betriebe die auf Dauer angelegt und die für
    jedermann zugänglich sind)

    - Stehendes Gewerbe, z.B. Bierverkaufswagen auf dem Wochenmarkt
    -Schankwirtschaft
    -Speisewirtschaft
    -Bar, Kneipe, Eventlocation,
    - Reiseverkehrsgewerbe (z.B. Verabreichen von Speisen und Getränken vom Busfahrer)

    5. Wer bzw. welche Betriebsarten benötigt keine Konzession? Wer ist ausdrücklich von der Konzession befreit? ( § 2 GG Ausnahmen von der Erlaubnispflicht)                        ** **

Der Erlaubnis bedarf nicht, wer

-alkoholfreie Getränke ausschenkt
- unentgeltliche Kostproben bzw. zubereitete Speisen anbietet, z.B. In einer Strauß -und Besenwirtschaft
- Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht

- Beherbergungsbetriebe führt (ab 8 Betten z.B. Hotels)

 Desweiteren benötigen folgende Betriebstypen auch keine Erlaubnis ** **

-Bäcker
-Fleischer
-Winzer
-Kantinen

6. Welche Konsequenzen hat das für die regulären Bewirtungsbetriebe? **

   Konkurrenz…Wettbewerb …

7. Nenne alle Konzessionsarten (Arten der Erlaubnis). Stelle deren Inhalt dar. ** ** ** **

(Allgemein: Es gibt die reguläre Personalkonzession sowie die Konzession auf das gastronomische Gebäude bzw. den Betrieb)

- Zeitlich unbegrenzte Erlaubnis (Dauerkonzession )

-Vorläufig Erlaubnis

-Stellvertreter Erlaubnis

-Gestattung  

 8. Nenne eine Sonderform. Was nach dem Tod des Erlaubnisträgers möglich?

Bei Ableben des Erlaubnisträgers ist ein Übergang der Konzession auf den Partner möglich

9. Nenne Gründe die zum Erlöschen der Konzession führen können ** **

-Unzuverlässigkeit -> Einstellen der Zahlung von Steuern
-Umbauten, die nicht der Betriebsart entsprechen
-Allgemeine Auflagen nicht erfüllen, z.B. Nichteinhaltung der Sperrzeit
-Konzessionsnehmer ist dem Trunke ergeben